- 4 -  § 8 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1.  Die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand, 3.  das Schieds- und Disziplinargericht. § 9 Mitgliederversammlung 1.  Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, in der die  Mitglieder ihre Rechte wahrnehmen. 2. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. 3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für: a. die Wahl der Mitglieder des Vorstands, b.  die Wahl der Kassenprüfer, c. die Wahl der Mitglieder des Schieds- und Disziplinargerichts d. die Genehmigung des Jahresabschlusses, e. die Entlastung des Vorstands, f.  die Ernennung von Ehrenmitgliedern, g. die Festsetzung von Beiträgen und sonstigen Umlagen, h. die Änderung der Satzung, i. die Auflösung des Vereins. 4 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des  Kalenderjahres statt. - 5 - weiter weiter Startseite Startseite