- 3 –  b. einer schweren Schädigung des Ansehens oder einer erheblichen  Verletzung der Interessen des Vereins, des DBV oder  Regionalverbandes oder eines derer Organe; c. des Zahlungsrückstandes von Zahlungsverpflichtungen um mehr als  drei Monate, wenn zuvor zweimal mit einer Frist von jeweils drei  Wochen die fällige Zahlung angemahnt worden ist.  Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 3. Durch Tod. § 6 Rechte der Mitglieder  Die Mitglieder haben Anspruch auf alle Leistungen, die sich unmittelbar oder   mittelbar aus dem Satzungszweck des Vereins ergeben. Sie können verlangen, dass   die finanziellen, sachlichen und sonstigen Mittel des Vereins gerecht und zum   gleichmäßigen Wohle aller Mitglieder verwendet werden.  § 7 Pflichten der Mitglieder 1. die Mitglieder haben die Satzung, die Ordnungen und Beschlüsse des Vereins   zu befolgen, sie unterliegen der Vereins-, Regionalverbands- und DBV- Gerichtsbarkeit. Der ordentliche Rechtsweg ist erst zugelassen, wenn alle  Rechtsmittel der Vereins- bzw. Verbandsgerichtsbarkeit ausgeschöpft sind.  2. Die Mitglieder haben sich sportlich, loyal und kooperativ zu verhalten und die  Organe des Vereins bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu  unterstützen. 3.  Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung beschlossenen  Beiträge und sonstigen Umlagen zu zahlen. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe bis zum 31. März eines jeden Jahres zu  überweisen. Anteilige Jahresbeiträge und Umlagen sind 4 Wochen nach dem  Beitrittstermin bzw. nach dem Beschluss der Umlage zu überweisen.  - 4 - weiter weiter Startseite Startseite