Bridge Club Bad Schwartau e. V. Satzung § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.  Der Verein führt den Namen Bridge Club Bad Schwartau e. V. 2.  Er hat seinen Sitz in Bad Schwartau. 3.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1. Der Bridge Club Bad Schwartau e. V. nachfolgend „Verein“ genannt hat  den Zweck, den Bridgesport in Form des Turnierbridge nach den Regeln des  WBF (World Bridge Federation) auf gemeinnütziger Grundlage zu pflegen und zu  fördern und zur Verwirklichung insbesondere Lern- Spiel- oder Trainings- möglichkeiten anzubieten.   2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im  Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.  3.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des  Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen  begünstigt werden. 4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. § 3 Verbandsmitgliedschaft 1. Nach seiner Aufnahme ist der Verein ein Mitgliedsverein des Deutschen  Bridge-Verbandes e. V. (DBV). - 2 -
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